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Auszug - Standort Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz - Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 vom 12.12.2019  

Sitzung des Ordnungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Ordnungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:10
Raum: "Capitol" Zeitz
Ort: "Capitol", Judenstraße 3/4, 06712 Zeitz
VII/STR/32/0211/20 Standort Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz - Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 vom 12.12.2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Frau Weber und Frau Vincenz gaben Erläuterungen zu der vorliegenden Beschlussvorlage.

 

Herr Exler stellte im Namen seiner Fraktion folgenden Antrag:

Der Punkt 2 des Beschlusses ist am Ende u nachfolgenden Satz zu erweitern:

„Die mobile Messanlage soll an mindestens 150 Tagen an anderen Stellen im Stadtgebiet aufgestellt werden.“

 

Der Antrag wurde durch Herrn Nicolai zur Abstimmung gestellt:

Abstimmungsergebnis:  6 Ja-Stimmen / 1 Gegenstimme / 0 Stimmenthaltungen

Somit ist der Antrag angenommen.

 

Herr Nicolai stellt die geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung:


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt,

 

 

  1. In Änderung des Beschlusses des Stadtrates vom 12.12.2019 Beschluss- Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 wird dessen Ziff 1 (Die Beibehaltung der vorhandenen stationären Messsäule in der Ortslage Theißen zunächst für 1 Jahr) aufgehoben.

 

  1. In Ergänzung des o. g. Beschlusses des Stadtrates vom 12.12.2019 Beschluss- Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 wird der Standort der Messsäule bestimmt auf Zeitz, Weißenfelser Straße, Höhe Kreuzungsbereich Neue Straße/ Bodenreform. Zudem soll diese Messsäule mit zwei Kameras zum Messen in beide Fahrtrichtungen sowie zur Nutzung einer dieser Kameras als mobile Messanlage ausgestattet sein.

Die mobile Messanlage soll an mindestens 150 Tagen an anderen Stellen im Stadtgebiet aufgestellt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0