Auszug - Standort Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz - Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 vom 12.12.2019
Sitzung des Ordnungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ordnungsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 19.05.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 18:10 | |||||||
Raum: | "Capitol" Zeitz | |||||||
Ort: | "Capitol", Judenstraße 3/4, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0211/20 Standort Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz - Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 vom 12.12.2019 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Frau Weber und Frau Vincenz gaben Erläuterungen zu der vorliegenden Beschlussvorlage.
Herr Exler stellte im Namen seiner Fraktion folgenden Antrag:
Der Punkt 2 des Beschlusses ist am Ende u nachfolgenden Satz zu erweitern:
„Die mobile Messanlage soll an mindestens 150 Tagen an anderen Stellen im Stadtgebiet aufgestellt werden.“
Der Antrag wurde durch Herrn Nicolai zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen / 1 Gegenstimme / 0 Stimmenthaltungen
Somit ist der Antrag angenommen.
Herr Nicolai stellt die geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
- In Änderung des Beschlusses des Stadtrates vom 12.12.2019 Beschluss- Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 wird dessen Ziff 1 (Die Beibehaltung der vorhandenen stationären Messsäule in der Ortslage Theißen zunächst für 1 Jahr) aufgehoben.
- In Ergänzung des o. g. Beschlusses des Stadtrates vom 12.12.2019 Beschluss- Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 wird der Standort der Messsäule bestimmt auf Zeitz, Weißenfelser Straße, Höhe Kreuzungsbereich Neue Straße/ Bodenreform. Zudem soll diese Messsäule mit zwei Kameras zum Messen in beide Fahrtrichtungen sowie zur Nutzung einer dieser Kameras als mobile Messanlage ausgestattet sein.
Die mobile Messanlage soll an mindestens 150 Tagen an anderen Stellen im Stadtgebiet aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |