Auszug - Standort Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz - Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 vom 12.12.2019
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 26.05.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:10 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0211/20 Standort Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz - Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 vom 12.12.2019 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Herr Ham sagt, dass es zu diesem Thema bereits einen Zeitungsartikel gab. Der Pachtvertrag des Blitzers in Theißen ist abgelaufen und die Säule soll entfernt werden. Frau Dölz fragt, ob das Fundament der Säule auch entfernt wird, sodass für die Anwohner kein Loch hinterbleibt. Zusätzlich ergibt sich ihr die Frage, warum bei der Zeitberechnung für den neuen Standort des festen Blitzers mehr Zeit erforderlich ist, da man durch häufigeres Durchführen der Arbeitsschritte im Laufe der Zeit schneller werden müsste. Außerdem liegt bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Statistik zu den mobilen Blitzern in Theißen vor, welche gefordert war.
Der Ortschaftsrat Theißen ist der Meinung, dass trotz des neuen festen Blitzers auch weiterhin in den Ortschaften geblitzt werden soll, vor allem in Bereichen des Kindergartens in Theißen oder der Grundschule in Nonnewitz. Zusätzlich wäre eine halbjährliche oder jährliche Auswertung wünschenswert.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
- In Änderung des Beschlusses des Stadtrates vom 12.12.2019 Beschluss- Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 wird dessen Ziff 1 (Die Beibehaltung der vorhandenen stationären Messsäule in der Ortslage Theißen zunächst für 1 Jahr) aufgehoben.
- In Ergänzung des o. g. Beschlusses des Stadtrates vom 12.12.2019 Beschluss- Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 wird der Standort der Messsäule bestimmt auf Zeitz, Weißenfelser Straße, Höhe Kreuzungsbereich Neue Straße/ Bodenreform. Zudem soll diese Messsäule mit zwei Kameras zum Messen in beide Fahrtrichtungen sowie zur Nutzung einer dieser Kameras als mobile Messanlage ausgestattet sein.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |