Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 – Eigenheimbau im Bereich Dietrich-Bonhoeffer-Straße - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
14. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.07.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:05 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0219/20 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 – Eigenheimbau im Bereich Dietrich-Bonhoeffer-Straße - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Vorgabe zur Sitzung öffentlich ausgehängt.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0219/1607/20:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Zeitz – Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich Bonhoeffer-Straße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Zeitz – Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich-Bonhoeffer-Straße - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 3) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 4) des Bebauungsplanes Nr. 82 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
Zahl der besetzten Mandate: | 35 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |