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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 – Eigenheimbau im Bereich Dietrich-Bonhoeffer-Straße - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren  

14. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0219/20 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 – Eigenheimbau im Bereich Dietrich-Bonhoeffer-Straße - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Der Bebauungsplan ist entsprechend der Vorgabe zur Sitzung öffentlich ausgehängt.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0219/1607/20:

 

Der Stadtrat beschließt:

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Zeitz – Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich Bonhoeffer-Straße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Zeitz – Eigenheimbebauung im Bereich Dietrich-Bonhoeffer-Straße - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 3) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 4) des Bebauungsplanes Nr. 82 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate:

35

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0