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Auszug - 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 25.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern"
Ort: 06711 Zeitz OT Theißen
VII/STR/65/0234/20 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Immisch erklärt den Sachverhalt bezüglich des Themas. Da es sich um einen Pflichtverband handelt, muss die Stadt Zeitz Mitglied im Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ sein. Den Flächenbeitrag zahlt jeder, der Erschwernisbeitrag hingegen wird nur gezahlt, sobald das Grundstück bebaut wurde. Allgemein lässt sich sagen, dass die Gebühren gefallen sind. Es besteht weiterhin eine Kappungsgrenze von 5 €.

 

Herr Forner bemängelt, dass kein Plan im Stadtrat vorgestellt wurde, wofür diese Beiträge verwendet werden. Herr Immisch meint, die Stadt Zeitz hätte keinen Einfluss darauf. Lediglich der Vertreter in den Verbandsversammlungen könne das Thema ansprechen.

 

Es entstand eine Diskussion unter den Ortschaftsratsmitgliedern mit folgendem Ergebnis:

 

Der Ortschaftsrat Theißen stellt den Antrag die bestehenden Probleme zu beheben und verlangt, Auskunft über die geplanten Arbeiten und Gebühren zu geben mit einem Bericht über bereits erfolgte Maßnahmen.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 5. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

8

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0