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Auszug - 5. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern"
Ort: 06711 Zeitz OT Theißen
VII/STR/65/0236/20 5. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Immisch erklärt, dass die Änderungen aufgrund von Änderungen in der Bauordnung zu Tiefenbegrenzungen gab. Jetzt gibt es bei jedem Grundstück eine festzulegende Grenze, welche allerdings immer variiert. Diese Linie bestimmt dann die Fläche. Diese Änderung betrifft vor allem Grundstückseigentümer.

 

Frau Dölz erkundigt sich, wie viele davon betroffen sind und ob es Nachzahlungen geben könnte. Herr Immisch meint es würden keine Nachzahlungen entstehen, die Änderungen müssen aufgrund der neuen Satzung erfolgen, damit diese nicht zu Unwirksamkeit vor Gericht führen könnte.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0