Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010
16. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 08.10.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0233/20 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung vom 12.11.2010 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
In der Diskussion wird auf den Zusammenhang Reduzierung des Kehrrhythmus und Gebühr eingegangen. Wie wirkt sich die Änderung des Kehrrhythmus auf die Gebühr aus? Aus Sicherheitsgründen wird eine Kehrung in allen Ortschaften an stark befahrenen Straßen (Landes- und Kreisstraßen) als sehr sinnvoll erachtet.
Herr Immisch informiert über die Straßenreinigungsgebührensatzung, die in der kommenden Sitzung des Stadtrates behandelt werden soll. Aufgrund der Änderung der Kehrrhythmen und –zyklen ändere sich die Kalkulation. Nach der vorliegenden Kalkulation werden die Kosten in der Fußgängerzone und Straßen der Reinigungsklasse II (Straßen mit überwiegend Durchgangs- und Geschäftsverkehr) um ca. 17 % und für Straßen in der Reinigungsklasse B (Durchgangs- und Ortsverkehr) um ca. 37,5 % sinken. In der Reinigungsklasse C1 (Orts- und Anliegerstraßen) in Wohngebieten mit einer 14tägigen Kehrung werden die Kosten um ca. 25 % von 2,08 €/Jahr/m auf 2,60 €/Jahr/m steigen.
Artikel 2 Nr. 1 der 4. Änderungssatzung sieht vor, in der Ortschaft Kayna drei Straßen zu kehren, wie es der Wunsch aus der Ortschaft war. Der Ortschaftsrat Kayna habe dies hingegen nachträglich abgelehnt und eine Bürgerbefragung der Anlieger der betroffenen Straßen empfohlen. Zur Bürgeranhörung gab es 85 Rückmeldungen mit folgendem Ergebnis:
Straße | Ja | Nein |
Bahnhofstraße | 12 | 15 |
Altenburger Landstraße | 6 | 16 |
Waldstraße | 6 | 30 |
Frau Späte stellt den Antrag, aus der 4. Änderungssatzung den Artikel II Änderungen Nr. 1 den ersten Absatz streichen.
4. Änderungssatzung, Artikel II Satz 1 des 1. Punktes:
1. Die Anlage 1 (Straßenverzeichnis im Anschlussgebiet) wird wie folgt geändert: Die Straßen Bahnhofstraße OT Kayna, Altenburger Landstraße OT Kayna und Waldstraße OT Kayna werden in das Straßenverzeichnis aufgenommen und jeweils in die Reinigungsklasse B eingestuft.
Dr. Altmann stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis zum Antrag:
18 Ja
2 Nein
4 Enthaltungen
Geänderter Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0233/0810/20:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 12.11.2010.
Abstimmungsergebnis zur geänderten Beschlussvorlage:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
Zahl der besetzten Mandate | 35 |
davon anwesend: | 24 |
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 7 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |