Auszug - 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
16. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 08.10.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0234/20 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Thamm nimmt ab 20:35 Uhr nicht mehr an der Sitzung teil, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 23 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend sind.
Herr Forner, Fraktion Freie Wähler, regt an, zu einer kommenden Stadtratssitzung Frau Klenke vom Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ einzuladen, damit sich die Stadträte über die Arbeit des UHV, die Zusammensetzung des Bewertungsschlüssels hinsichtlich der Nutzungsarten der Flächen sowie der zu Grunde gelegten Kosten in den jeweiligen Bereichen informieren können.
Frau Weber erläutert kurz die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass die Beitragsgestaltung durch das Wassergesetz vorgegeben ist.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0234/0810/20:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 5. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
Zahl der besetzen Mandate: | 35 |
davon anwesend: | 23 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 9 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0
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Herr Dr. Nils Reiche stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Unterbrechung der Sitzung. Dem Antrag wird mehrheitlich stattgegeben.
Es wird eine Beratungspause von 10 Minuten eingelegt.