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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 - Eigenheimbau Cranachweg 58 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren  

16. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0245/20 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 - Eigenheimbau Cranachweg 58 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Schulze-Knechtel, Herr Nicolai und Herr David Müller verlassen 20:10 Uhr die Sitzung, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 24 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich dem Oberbürgermeister anwesend sind.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0245/0810/20:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Cranachweg 58 – als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Cranachweg 58 - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate

35

davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0