Auszug - 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 08.09.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Bürgerhaus Zangenberg | |||||||
Ort: | Leipziger Straße 14, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VII/STR/65/0234/20 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Baumann erläutert die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Im Artikel 1 §4 erfolgt eine Ergänzung bei unterjährigem Eigentümerwechsel.
Im §5 Satz 1 erfolgt eine redaktionelle Anpassung an die Orientierungssatzung des Landes.
Im Artikel III des § 6 Abs. 2 wird der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Zeitz angepasst und im Artikel IV des §7 sind für 2020die neuen Beitragssätze des Flächen- und Erschwernisbeitrages geregelt.
Im Artikel V wurde die neue Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung aufgenommen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 5. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |