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Auszug - Übertragung von Kassengeschäften an Dritte in Kultureinrichtungen  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/OB/0258/20 Übertragung von Kassengeschäften an Dritte in Kultureinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Oberbürgermeister   

Frau Fischer erläutert die Vorlage.

 

Herr Kurth:

1. Wie hoch waren die generierten Einnahmen bevor ein Lizenznehmer beauftragt wurde?

2. Wie hoch sind die Einnahmen, die durch die Vergabe der Lizenz erzielt wurden?

3. Wie hoch ist die Einsparung bzw. wie hoch ist der Verlust bei Übergabe an einen

    Lizenznehmer?

 

Frau Fischer:

Zu den beiden ersten Fragen wird die Beantwortung schriftlich nachgereicht.

Grundsätzlich hat sich an den Einnahmen nichts verändert durch das Sicherheitsunternehmen, welches die Kassierung vornimmt. Die Gäste kämen weiterhin in das Schloss unabhängig davon, wer den Eintritt kassiert. Grundsätzlich wurde vor der ersten Ausschreibung im letzten Jahr eine Berechnung erstellt, ob es günstiger ist, eine Kassenkraft oder ein Sicherheitsunternehmen einzustellen. Zu bedenken ist, dass durch die Sicherheitsfirma immer Personal zur Verfügung steht. Bei einer angestellten Person in der Verwaltung ist das nicht der Fall.

 

Herr Kurth bittet um eine schriftliche Zusammenfassung.

 


Beschluss:

Ergänzend zum Beschluss VI/STR/40/0887/19 überträgt die Stadt Zeitz gemäß § 117 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Kassengeschäfte in Kultureinrichtungen, in diesem Fall Schloss Moritzburg Zeitz, an eine Fremdfirma.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0