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Auszug - Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte“ Zeitz zum 31.12.2026  

18. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0273/20 Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte“ Zeitz zum 31.12.2026
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Behandelt als TOP 22.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0273/1211/20:

Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 235 Abs. 4 BauGB und § 8 KVG LSA die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Abschluss zum 31.12.2026.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Anzahl der besetzten Mandate:

34

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0