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Auszug - 2. Änderungsatzung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Baugesetzbuch im Altstadtgebiet  

18. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0282/20 2. Änderungsatzung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Baugesetzbuch im Altstadtgebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Behandelt als TOP 25.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0282/1211/20:

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderungssatzung vom 12.11.2020 der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Baugesetzbuch im Altstadtgebiet vom 29.08.2001.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Anzahl der besetzten Mandate:

34

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0