Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 25 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.11.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:50 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/75/0280/20 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
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Behandelt als TOP 10.
Dr. Röhler nimmt wieder an der Sitzung und Abstimmung teil. Es sind insgesamt 34 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0280/1211/20:
Der Stadtrat beschließt die nachstehende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
Anzahl der besetzten Mandate: | 34 |
davon anwesend: | 34 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |