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Auszug - Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte“ Zeitz zum 31.12.2026  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0273/20 Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte“ Zeitz zum 31.12.2026
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Kurze Information erfolgt zur Vorlage erfolgt durch Herrn Thieme.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 235 Abs. 4 BauGB und § 8 KVG LSA die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Abschluss zum 31.12.2026.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0