Auszug - Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte“ Zeitz zum 31.12.2026
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 05.11.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0273/20 Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte“ Zeitz zum 31.12.2026 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Kurze Information erfolgt zur Vorlage erfolgt durch Herrn Thieme.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 235 Abs. 4 BauGB und § 8 KVG LSA die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Sanierungsmaßnahme nach Satzung der Stadt Zeitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Abschluss zum 31.12.2026.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |