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Auszug - Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung   

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0281/20 Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Martin Exler nimmt ab 17:15 Uhr an der Beratung teil, es sind somit 11 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Zum Top wurde ein Protokollauszug des Bauausschusses vom 28.10.2020 ausgereicht.

In diesem Zusammenhang stellt Herr Buzalski den Antrag, entsprechend der Antragstellung im Bauausschuss zu verfahren.

 

Im Ergebnis der Diskussion werden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen der Fördergebiete zur Abstimmung gestellt:

 

1.

Aufnahme der Oettler-Villa in FöG 3

Ja-Stimmen:             11

Nein-Stimmen:           -

Enthaltungen:             -

2.

Gebäude Drahtseilbahn vom FöG 1 in FöG 3

Ja-Stimmen:             11

Nein-Stimmen:           -

Enthaltungen:             -

3.

Ehem. Hotel „Zur Sonne“ vom FöG 1 in FöG 3

Ja-Stimmen:             11

Nein-Stimmen:          

Enthaltungen:             

4.

Die Grundstücke sollen aus dem FöG 3 Stephanstraße wegfallen, der Straßenkörper bleibt

Ja-Stimmen:              3

Nein-Stimmen:           6

Enthaltungen:            2    (abgelehnt)

5.

Steintorvorstadt – Grenze soll so sein wie der Denkmalbereich Altstadt

Ja-Stimmen:              3

Nein-Stimmen:           6

Enthaltungen:            1    (abgelehnt)

 

Bzgl. der Anfrage von Frau Späte zur Aufnahme der Nicolaikirche (gegenüber Zekiwa) ins FöG 3, gibt Herr Immisch den Hinweis, dass hier voraussichtlich keine Förderfähigkeit besteht, da das Objekt nicht mehr sanierungsfähig ist.


Beschluss zur geänderten/ergänzten Vorlage:

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung auf der Grundlage des § 171b Baugesetzbuch. Die neuen Geltungsbereiche der Fördergebiete 1 bis 4 sind in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0