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Auszug - 2. Änderungsatzung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Baugesetzbuch im Altstadtgebiet  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0282/20 2. Änderungsatzung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Baugesetzbuch im Altstadtgebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Die Beschlussfassung erfolgt mit den Ergänzungen aus der Vorlage (Top 10) – Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen der Fördergebiete 1 bis 4 im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung – hier: Aufnahme Drahtseilbahn, Hotel zur Sonne und die Oettlervilla.

 


Beschluss zur ergänzten Vorlage:

 

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderungssatzung vom 12.11.2020 der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Baugesetzbuch im Altstadtgebiet vom 29.08.2001.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0