Inhalt

Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 - Eigenheimbau an der L 191 - im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)  

Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Pirkau Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
Raum: Büro Holzbau Meuche
Ort:
VII/STR/65/0264/20 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 - Eigenheimbau an der L 191 - im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Die Mitglieder des Ortschaftsrates Pirkau stimmen mit folgendem Ergebnis ab.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag vom 07.05.2020 (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 – im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)  wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 - im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 - Eigenheimbau an der L 191 im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0