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Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: Zoom - Videokonferenz
Ort:
VII/STR/75/0352/21 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

 

Herr Thieme legte dar, dass es hier um die Feststellung des Jahresabschlusses 2019, um die Entlastung des Betriebsleiters für das Jahr 2019 und um die Verwendung des Jahresgewinns von 184.799,36 EUR, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, gehe.

 

Weiterhin zeigte Herr Thieme einen Schreibfehler der Jahreszahl bei der Entlastung des Betriebsleiters in der Vorlage an.

 

Herr Preißler erläuterte die Prüfergebnisse zum Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes anhand einer Präsentation.

 

Herr Thieme informierte, dass sich das Rechnungsprüfungsamt in seinem Bestätigungsvermerk den Ausführungen von Ebner Stolz anschließt und somit keine Beanstandungen zu dem Jahresabschluss hat.

 

Frau Späte bat um eine Erläuterung zum letzten Absatz auf der Seite 1 des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Zeitz.

 

Gemäß § 19 Absatz 4 Satz 2

…Der Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes sah keine Abführung vor.

 

Hr. Preißler legte dar, dass es darum geht, ob der entstandene Gewinn im Eigenbetrieb verbleibt oder an die Stadt ausgeschüttet werden soll. Er erläuterte die wirtschaftlichen Gesichtspunkte dazu. Im Rahmen der Prüfung zählt für den Wirtschaftsprüfer nur der Aspekt, dass es vorgetragen werden wird.

 

Herr Thieme verdeutlichte, dass die Gewinne im Unternehmen Eigenbetrieb zu belassen seien, was auch zur Stabilität beiträgt. Er bestätigte, dass dies eine Glaubensfrage ist. Der Eigenbetrieb sei nicht dazu da, um Gewinne auszuschütten.

 

Frau Späte sprach an, dass es ihr vordergründig um die Verzinsung geht.

 

Herr Thieme äußerte, dass dies noch einmal ein gesondertes Thema ist. Dem pflichtete Frau Späte bei und gibt vor, dass man sich mit dem Thema der Verzinsung noch einmal auseinandersetzen solle.

 

Herr Preißler führte abschließend dazu aus, dass die Vorgehensweise davon abhängt, wie der Beschluss erfolge. Wenn der Gewinn ausgeschüttet werden soll, bedarf es hierzu einer gesonderten Beschlussfassung.

 

Frau Beyer machte darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Gewinnausschüttung zu beachten sei, dass der Eigenbetrieb auch Kosten verursacht, welche nicht gebührenfähig sind. Diese Kosten werden teilweise aus dem vorgetragenen Gewinn mitgetragen. Im Zuge vom Herstellungsbeitrag II fallen erhebliche Kosten an, die auch beglichen werden müssen. Falls dies durch den Eigenbetrieb nicht möglich ist, müsse die Stadt Zeitz diese Kosten übernehmen. Wegen der Möglichkeit der Verzinsung des Stammkapitals werden noch Gespräche aufgenommen.

 

Frau Kranz fügte hinzu, dass von der Kommunalaufsicht bestätigt wurde, dass solange die Kapitaldienstfähigkeit nicht hergestellt sei, auch nicht über eine Ausschüttung von der Eigenkapitalverzinsung nachzudenken ist.

 

Herr Arnold erläuterte, dass das RPA seit Jahren darauf drängt, dass die Eigenkapitalverzinsung an die Stadt ausgeschüttet werden soll. In Gesprächen mit dem Eigenbetrieb und der Kommunalaufsicht wurde sich darauf orientiert, für das Wirtschaftsjahr 2020 nochmals die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes zu prüfen. Es solle geprüft werden, nicht den gesamten Jahresgewinn, sondern nur die Eigenkapitalverzinsung des Kapitals, welches die Stadt Zeitz in den Eigenbetrieb eingebracht hat, auszuschütten. Herr Arnold teilte weiterhin mit, dass dies im nächsten Prüfbericht nochmals geprüft und thematisiert würde.

 

Herr Thieme ist mit der Vorgehensweise einverstanden. Er schlug vor, dass für das Jahr 2019 so vorzugehen sei, wie in der Beschlussvorlage vorgeschlagen, dass wir den Gewinn auf neue Rechnung vortragen.

 

Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf und Wortmeldungen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2019, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2019 des Eigenbetriebes Abwasser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1.      Feststellung des Jahresabschlusses 2019

1.1               Bilanzsumme 63.318.629,90 EUR

 

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:

              - das Anlagevermögen 58.455.845,69 EUR

              - das Umlaufvermögen 4.861.509,76 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 1.274,45 EUR

 

1.1.2              davon entfallen auf der Passivseite auf:

              - das Eigenkapital 5.977.591,96 EUR

              - die Sonderposten 18.707.359,74 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse 14.130.230,82 EUR

              - die Rückstellungen 2.512.271,87 EUR

              - die Verbindlichkeiten 21.136.175,51 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 855.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn 184.799,36 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge 5.955.954,93 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen 5.771.155,57 EUR

 

2  Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen 184.799,36 EUR

 

 


Herr Thieme beginnt mit der namentlichen Abfrage der Beschlussvorlage.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Thieme, Christian

X

 

 

Forner, Hans- Jörg

 

 

X

Strauch, Joachim

X

 

 

Jonas, Dirk

X

 

 

Köstler, Olaf

X

 

 

Prüfe, Heiko

X

 

 

Späte, Margarete

X

 

 

Stahn, Christian

X