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Auszug - Berufung Ortswehrleiter  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/32/0375/21 Berufung Ortswehrleiter
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Herr Stahn nimmt an der Abstimmung nicht teil. Es sind insgesamt 25 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.

 

Herr Dr. Altmann fragt kurz nach, ob alle Berufungen als eine Vorlage abgestimmt werden können.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Berufung von

 

1. Herrn Florian Schaller als Wehrleiter der Ortswehr Geußnitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren beginnend zum 23.04.2021.

 

2. Herrn Stephan Winkler in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren und die Übertragung der Funktion „Stellvertretender Wehrleiter der Ortswehr Geußnitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz“ befristet für die Dauer von 2 Jahren jeweils beginnend zum 23.04.2021.

 

3.  Herrn Martin Kratzsch als Wehrleiter der Ortswehr Würchwitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren beginnend zum 23.04.2021.

 

4.  Herrn Jens Wehrmann als stellvertretenden Wehrleiter der Ortswehr Würchwitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren beginnend zum 23.04.2021.

 

5. Herrn Benny Großmann in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren und die Übertragung der Funktion „Stellvertretender Wehrleiter der Ortswehr Zangenberg der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz“ befristet für die Dauer von 2 Jahren jeweils beginnend zum 23.04.2021.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

25

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0