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Auszug - Ausübung des Anhörungsrechts nach § 84 Abs. 2, KVG LSA durch Ortsbürgermeister gem. § 56a Abs. 6 KVG LSA  

Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Pirkau Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 19:51
Raum: Büro Holzbau Meuche
Ort:
VII/STR/BM/0384/21 Ausübung des Anhörungsrechts nach § 84 Abs. 2, KVG LSA durch Ortsbürgermeister gem. § 56a Abs. 6 KVG LSA
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeisterin
Bereich Rechtsangelegenheiten
Federführend:Bürgermeisterin   

Der Ortschaftsrat Pirkau beschließt, dass im Rahmen der Anhörung nach § 84 Abs. 2, KVG LSA der Ortsbürgermeister anstelle des Ortschaftsrates angehört wird, solange ein Fall des § 56a Abs. 1 KVG LSA vorliegt.

 

Die Mitglieder des Ortschaftsrates Pirkau stimmen mit folgendem Ergebnis ab.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0