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Auszug - Ausübung des Anhörungsrechts nach § 84 Abs. 2, KVG LSA durch Ortsbürgermeister gem. § 56a Abs. 6 KVG LSA  

Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Nonnewitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 18.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15
Ort: Hauptstraße 15, 06711 Zeitz
VII/STR/BM/0384/21 Ausübung des Anhörungsrechts nach § 84 Abs. 2, KVG LSA durch Ortsbürgermeister gem. § 56a Abs. 6 KVG LSA
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeisterin
Bereich Rechtsangelegenheiten
Federführend:Bürgermeisterin   

Der Ortschaftsrat ist einstimmig der Meinung, dass auch weiterhin eine Meinungsfindung im gesamten Gremium stattfinden soll (je nach Lage auf geeignete Weise) und nicht nur der Ortsbürgermeister angehört werden soll.


Beschluss:

 

Die Ortschaftsräte der einzelnen Ortschaften beschließen,

 

dass im Rahmen der Anhörung nach § 84 Abs. 2 KVG LSA der Ortsbürgermeister anstelle des Ortschaftsrates angehört wird solange ein Fall des § 56 a Abs. 1 KVG LSA vorliegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

7

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0