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Auszug - Befristeter Verzicht auf Sondernutzungsgebühren zur Unterstützung des lokalen Handels und der Gastronomie  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/32/0415/21 Befristeter Verzicht auf Sondernutzungsgebühren zur Unterstützung des lokalen Handels und der Gastronomie
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Ordnungswesen
Referat Wirtschaftliche Entwicklung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Die Nutzungsrechtliche Betrachtung der Werbeträger mit der Aufschrift „Kultur – Zeitz“ wird geklärt und dem Protokoll als Anhang beigefügt.

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Die Stadt Zeitz verzichtet rückwirkend ab 01.01.2021 bis 31.12.2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die folgenden Gebührentarife laut Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz - Sondernutzungssatzung – vom 08.04.2009 (in der derzeit geltenden Fassung) :

 

Nr. 1 a)  Automaten, Auslagen und Schaukästen, andere Einrichtungen zur

  Ausstellung von Waren (soweit nicht erlaubnisfrei gemäß § 4)

Nr. 4  Werbeanlagen (soweit nicht gem. § 4 erlaubnisfrei) 

Nr. 7  Tisch- und Sitzgelegenheiten     

 

 

Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden auf Antrag zurückgezahlt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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