Auszug - Befristeter Verzicht auf Sondernutzungsgebühren zur Unterstützung des lokalen Handels und der Gastronomie
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.07.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:05 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0415/21 Befristeter Verzicht auf Sondernutzungsgebühren zur Unterstützung des lokalen Handels und der Gastronomie | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Ordnungswesen Referat Wirtschaftliche Entwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
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Die Nutzungsrechtliche Betrachtung der Werbeträger mit der Aufschrift „Kultur – Zeitz“ wird geklärt und dem Protokoll als Anhang beigefügt.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Die Stadt Zeitz verzichtet rückwirkend ab 01.01.2021 bis 31.12.2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die folgenden Gebührentarife laut Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz - Sondernutzungssatzung – vom 08.04.2009 (in der derzeit geltenden Fassung) :
Nr. 1 a) Automaten, Auslagen und Schaukästen, andere Einrichtungen zur
Ausstellung von Waren (soweit nicht erlaubnisfrei gemäß § 4)
Nr. 4 Werbeanlagen (soweit nicht gem. § 4 erlaubnisfrei)
Nr. 7 Tisch- und Sitzgelegenheiten
Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden auf Antrag zurückgezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 27 |
Ja-Stimmen: | 23 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |