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Auszug - Grundsatzentscheidung Thälmannstadion  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:11
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/BM/0444/21 Grundsatzentscheidung Thälmannstadion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeisterin
Federführend:Bürgermeisterin   

Frau Reimschüssel beantragt für Herrn Kraneis, welchen sie heute hier recht herzlich begrüßt, Rederecht.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

Zunächst erläutert Frau Gröschel in Kürze die Vorlage.

 

Herr Kraneis als Mitglied des Vorstandes des 1. FC erläutert das neue Konzept des Fußballvereins. Ein Punkt dessen war die Idee der Gründung einer gemeinnützigen GmbH in Anlehnung an die Klinkerhallen. Vorgespräche mit der Verwaltung haben bereits stattgefunden.

Ziel ist es, dass die GGmbh dann eigenverantwortlich die Betreibung des Thälmannstadions einschließlich der Unterhaltungs- und Pflegearbeiten organisiert. Dabei wird trotz eines notwendigen Zuschusses der Stadt mit einem erheblichen Konsolidierungspotential gerechnet.

Bei den Gesprächen sind alle Nutzer des Thälmannstadions einzubeziehen.

 

Nach der anschließenden Diskussion entscheidet der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport, den vorliegenden Beschlusstext wie folgt zu ändern:

 

Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat beschließt,

den Oberbürgermeister zu beauftragen, mit der vom 1. FC Zeitz in Vorbereitung zur Gründung befindlichen gGmbh, hilfsweise unter Erklärung der diesbezüglichen Absicht noch mit dem 1. FC Zeitz selbst, eine Vereinbarung vorzubereiten, wonach die Nutzungsrechte und die Verantwortung für den pflegerischen Aufwand sowie Unterhaltsleistungen (wie z. B. die Gebäudereinigung) des Thälmannstadions inkl. der Funktionsgebäude an diese bzw. die noch zu gründende gGmbH übertragen wird.

Der abschließende Beschluss obliegt dem Stadtrat.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt,

den Oberbürgermeister zu beauftragen, mit der vom 1. FC Zeitz in Vorbereitung zur Gründung befindlichen gGmbh, hilfsweise unter Erklärung der diesbezüglichen Absicht noch mit dem 1. FC Zeitz selbst, eine Vereinbarung abzuschließen, wonach die Nutzungsrechte und die Verantwortung für den pflegerischen Aufwand sowie Unterhaltsleistungen (wie z. B. die Gebäudereinigung) des Thälmannstadions inkl. der Funktionsgebäude an diese bzw. die noch zu gründende gGmbH übertragen wird.

 


Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlusstext:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

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