Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mi, 15.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0429/21 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Prüfe äußerte sein Unverständnis zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge, da diese ja per Gesetz nicht mehr erhoben werden dürfen.
Herr Thieme erläuterte, dass die Maßnahmen einschließlich der Finanzierung beschlossen wurden und es dazu einen Stichtag 31.12.2019 gibt, alle vorherigen Maßnahmen müssen noch abgerechnet werden. Die Straßenausbaubeiträge wurden vorerst gestundet, die Stadt Zeitz ist aber – da sie sich in der Konsolidierung befindet – per Gesetz dazu verpflichtet diese zu erheben.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Gleinaer Straße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 1 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
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