Auszug - Ausweisung von Flächen für gewerbliche Nutzung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 15.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/STR/0420/21 Ausweisung von Flächen für gewerbliche Nutzung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fraktion ALL/FDP/FWT | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Diese Vorlage wurde von der Fraktion ALL/FDP/FWT eingebracht, leider ist kein Vertreter zur Erläuterung anwesend.
Herr Thieme erklärte, dass die Stadt Zeitz derzeit keine städtischen Industrieflächen besitzt.
In den letzten Jahren wurden eine Vielzahl Gewerbeflächen an Gewerbetreibende vermittelt.
Die Stadt arbeitet weiterhin auch überregional daran, entsprechende Gewerbeflächen zur Verfügung stellen zu können.
Eine Potenzialstudie dazu soll bei Vorliegen einer Förderung in Auftrag gegeben werden.
Beschluss:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo und in welchem Umfang im Stadtgebiet (Ortschaften sind einzuschließen) neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden können. Schwerpunkt sollen Flächen im Bereich der Kernstadt bilden.
- Sofern dafür der Flächennutzungsplan angepasst werden muss, ist ein Umsetzungskonzept dazu dem Stadtrat bis Ende 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
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