Auszug - Ausweisung Grundstücke für Eigenheime
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 17 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 15.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/STR/0421/21 Ausweisung Grundstücke für Eigenheime | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Antrag der Fraktion | |||||
Verfasser: | Fraktion ALL/FDP/FWT | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Thieme bedauert, dass auch zu diesem TOP kein Vertreter der einbringenden Fraktion zur Erläuterung anwesend ist.
Herr Meinecke hat eine Aufstellung der zur Verfügung stehenden städtischen Grundstücke vorbereitet. Eine entsprechende Präsentation mit Erläuterungen erfolgt im nichtöffentlichen Teil.
Beschluss:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, freie Grundstücke im Innenstadtgebiet sowie auf den Ortsteilen als Bauland für Eigenheim auszuweisen.
- Sofern dazu der Flächennutzungsplan und anschließend ein Bebauungsplan angepasst, geändert bzw. aufgestellt werden muss, ist ein Umsetzungskonzept dazu zu erarbeiten und dem Stadtrat bis Ende 2021 vorzulegen.
- Sofern rechtlich möglich, sollen die so ausgewiesenen städtischen Grundstücke unter Beachtung des § 115 KVG LSA, aber dennoch zu sozial verträglichen Kosten zum Kauf oder als Erbpacht angeboten werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 1 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 5 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |