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Auszug - Grundsatzentscheidung Thälmannstadion  

Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/BM/0444/21 Grundsatzentscheidung Thälmannstadion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeisterin
Federführend:Bürgermeisterin   

Zunächst beantragt Herr Dr. Altmann Rederecht für Herrn Kraneis.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

Ergänzend zur Beschlussvorlage folgen Ausführungen von Herrn Kraneis.

Bezug nehmend auf die Frage von Herrn Dr. Müller erklärt Herr Kraneis, dass die Einbeziehung aller Vereine angedacht ist. Auch mit den Nutzern der Kegelbahn wird man ins Gespräch kommen.

Zum Einsparpotential bei den Unterhaltungskosten kann noch keine Aussage gemacht werden.

 

Abschließend ergänzt der Oberbürgermeister, dass der Stadtrat der Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage zunächst ein Verhandlungsmandat erteilt.

 

Über das weitere Vorgehen werden die Ausschüsse und der Stadtrat unterrichtet.

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich der geänderten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport sowie des Bauausschusses an.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt,

den Oberbürgermeister zu beauftragen, mit der vom 1. FC Zeitz in Vorbereitung zur Gründung befindlichen gGmbh, hilfsweise unter Erklärung der diesbezüglichen Absicht noch mit dem 1. FC Zeitz selbst, eine Vereinbarung vorzubereiten, wonach die Nutzungsrechte und die Verantwortung für den pflegerischen Aufwand sowie Unterhaltsleistungen (wie z. B. die Gebäudereinigung) des Thälmannstadions inkl. der Funktionsgebäude an diese bzw. die noch zu gründende gGmbH übertragen wird.

Der abschließende Beschluss obliegt dem Stadtrat.


Abstimmungsergebnis geänderter Beschlusstext:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0