Auszug - Grundsatzentscheidung Thälmannstadion
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 17 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0444/21 Grundsatzentscheidung Thälmannstadion | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bürgermeisterin | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Zu der Vorlage wird nicht das Wort gewünscht und wurde wie folgt abgestimmt.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/BM/0444/3009/21
Der Stadtrat beschließt,
den Oberbürgermeister zu beauftragen, mit der vom 1. FC Zeitz in Vorbereitung zur Gründung befindlichen gGmbh, hilfsweise unter Erklärung der diesbezüglichen Absicht noch mit dem 1. FC Zeitz selbst, eine Vereinbarung vorzubereiten, wonach die Nutzungsrechte und die Verantwortung für den pflegerischen Aufwand sowie Unterhaltsleistungen (wie z. B. die Gebäudereinigung) des Thälmannstadions inkl. der Funktionsgebäude an diese bzw. die noch zu gründende gGmbH übertragen wird.
Der abschließende Beschluss obliegt dem Stadtrat.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |