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Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 23.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0429/21 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Erläuterungen zu den Vorlagen Top 7 bis 12 – Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – erfolgen durch Herrn Thieme.

Herr Thieme legt dar, dass die Maßnahmen einschließlich der Finanzierung über Straßenausbaubeiträge bereits beschlossen wurden und es einen Stichtag (hier der 31.12.2019) zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt und die zugrunde liegenden Maßnahmen noch vor diesem Stichtag liegen.

 

Die Abstimmung der o.g. Vorlagen erfolgt in Abstimmung mit den Stadträten im Block.

 

Ab 17:10 Uhr nimmt Herr Buzalski an der Beratung des HA teil, damit sind   12 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Gleinaer Straße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

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