Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 23.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0429/21 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Erläuterungen zu den Vorlagen Top 7 bis 12 – Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – erfolgen durch Herrn Thieme.
Herr Thieme legt dar, dass die Maßnahmen einschließlich der Finanzierung über Straßenausbaubeiträge bereits beschlossen wurden und es einen Stichtag (hier der 31.12.2019) zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt und die zugrunde liegenden Maßnahmen noch vor diesem Stichtag liegen.
Die Abstimmung der o.g. Vorlagen erfolgt in Abstimmung mit den Stadträten im Block.
Ab 17:10 Uhr nimmt Herr Buzalski an der Beratung des HA teil, damit sind 12 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Gleinaer Straße in Zeitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Gleinaer Straße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
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