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Auszug - Außerplanmäßige Ausgaben zur Beschaffung von Kohlendioxid-Messgeräten (CO2-Ampeln) für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz  

Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 16:40
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/40/0468/21 Außerplanmäßige Ausgaben zur Beschaffung von Kohlendioxid-Messgeräten (CO2-Ampeln) für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Grigarczik:

Welche Kosten hat die Stadt Zeitz zu tragen, wie hoch ist der Fördermittelanteil und wird diese Maßnahme in 2021 noch wirksam?

 

Frau Langenberg:

Insgesamt sind 127.000 Euro eingeplant, davon entfallen 55.000 Euro auf die Grundschulen, 30.000 Euro auf die Sekundarschulen und 42.000 Euro auf die Kindereinrichtungen.

Nach der Beschlussfassung wird der Auftrag zur Beschaffung der Geräte ausgelöst. Eine 100 %ige Förderung der Maßnahme ist in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür ist die Umsetzung noch in 2021.

 

Hinweis:

Für die Kindereinrichtungen gibt es noch keine Richtlinie. Dazu wird der Beschluss vorsorglich gefasst.

 

 

Herr Dr. Müller kommt um 16.35 Uhr zur Sitzung, damit sind 5 Stadträte anwesend.


Beschluss:

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss beschließt die außerplanmäßigen Ausgaben zur Beschaffung von Kohlendioxid-Messgeräten (CO2-Ampeln) für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz in Höhe von insgesamt 127.000 € wie folgt:

 

        Grundschulen: Investitions-Nr. 2111021003 mit Auszahlungskonto 21110.783200

in Höhe von 55.000 €,

        Sekundarschulen: Investitions-Nr. 2161021003 mit Auszahlungskonto 21610.783200

in Höhe von 30.000 €

und

        Kindertageseinrichtungen: Investitions-Nr. 3651021003 mit Auszahlungskonto 36510.783200 in Höhe von 42.000 €.

Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der 100 %igen Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0