Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Pirkau | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 15.11.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Büro Holzbau Meuche | |||||||
Ort: | ||||||||
VII/STR/75/0481/21 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Frau Beyer informiert den Ortschaftsrat darüber, dass die Mengengebühr als Bestandteil der Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 2 gegenüber der 2. Änderungssatzung (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 01.12.2020 (gültig ab 01.01.2021) von 4,93EUR/ m² ab dem 01.01.2022 3,09 EUR/m² beträgt.
Die Mitglieder des Ortschaftsrates Pirkau stimmen mit folgendem Ergebnis ab.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachstehende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |