Auszug - Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 09.11.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Bürgerhaus Zangenberg | |||||||
Ort: | Leipziger Straße 14, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VII/STR/20/0499/21 Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister Fachbereich Finanzen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Schürmann gibt Erläuterungen zur Neufassung der Hundesteuersatzung.
Die gültige Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz ist von 2009 und ist rechtlich zu überarbeiten.
In der neuen Satzung sind alle gesetzlichen Änderungen eingearbeitet.
Im Rahmen eines Vergleichs von Mittelzentren in Sachsen Anhaltwurde wurde festgestellt, dass die Steuersätze der Stadt unterhalb des Mittelwertes der Vergleichsgruppe liegen.
Es wurde empfohlen die Hundesteuersätze neu festzusetzen und sich dabei im Mittelwert zu orientieren.
Die Steuersätze für die Hundesteuer wurden dementsprechend angepasst
1. Hund 60. -72 €
Das rechnerische Konsolidierungspotential beträgt 18.348 €
Reglungen zu gefährlichen Hunden angepasst
Hundesteuermarken kostenfrei gestellt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |