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Auszug - Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen Beschlüsse des Stadtrats  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 25.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/OB/0472/21 Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen Beschlüsse des Stadtrats
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bereich RechtsangelegenheitenAktenzeichen:301001-01/21
Federführend:Oberbürgermeister   

Hr. Strauch erklärt, dass der Oberbürgermeister verpflichtet war Widerspruch einzulegen. Aus diesem Grund stehen diese auf der Tagesordnung.

 

Hr. Thieme

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Bürger der Stadt Zeitz einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben und dies nur umgesetzt ist, wenn die Straßenausbaubeiträge von allen Bürgern gleichermaßen zu entrichten sind, jedenfalls soweit diese vor dem Stichtag liegen.

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen die Beschlüsse des Stadtrates vom 30.09.2021 zu den Beschlussnummern

VII/STR/65/0430/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Pappelweg

VII/STR/65/0431/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Johannisteich

VII/STR/65/0432/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Stephanstraße

VII/STR/65/0433/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Käthe-Tucholla-Straße

VII/STR/65/0434/21 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Beethovenstraße

wird stattgegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

3 Sitze unbesetzt

37

 

davon anwesend:

22

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

8

Stimmenthaltungen:

6

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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