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Vorlage - VII/STR/OB/0472/21  

Betreff: Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen Beschlüsse des Stadtrats
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bereich RechtsangelegenheitenAktenzeichen:301001-01/21
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.11.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt   

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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen die Beschlüsse des Stadtrates vom 30.09.2021 zu den Beschlussnummern

VII/STR/65/0430/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Pappelweg

VII/STR/65/0431/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Johannisteich

VII/STR/65/0432/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Stephanstraße

VII/STR/65/0433/21, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Käthe-Tucholla-Straße

VII/STR/65/0434/21 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – Beethovenstraße

wird stattgegeben.

 

 

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Gesetzliche Grundlage:

§ 65 Abs. 3 Satz 1 und 2 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/65/0430/21,

VII/STR/65/0431/21,

VII/STR/65/0432/21,

VII/STR/65/0433/21,

VII/STR/65/0434/21

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Der Widerspruch wurde fristgereicht am 12.10.2021 durch Zustellung an den Vorsitzenden des Stadtrates eingelegt. Die Begründung des Widerspruchs wurde allen Stadträten am darauffolgenden Tag zur Kenntnis gegeben.

 

Die jeweiligen Beschlussauszüge aus der Sitzung vom 30.09.2021 füge ich als Anlage bei.

 

 

 

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1. Finanzelle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 54100

Sachkonto: 13001

Bemerkung: Ohne Beitreibung der Straßenausbaubeiträge für die betroffenen Maßnahmen entsteht der Stadt eine Finanzierungslücke i. H. v. insgesamt ca. 52.000 €

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 

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Anlagen:

 

Widerspruch des Oberbürgermeisters vom 06.10.2021 – bereits vorab versandt, bitte zur Entscheidung mitbringen.

Beschlussauszug aus der Sitzung des Stadtrates vom 30.09.2021.

 

Stammbaum:
VII/STR/OB/0472/21   Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen Beschlüsse des Stadtrats   Oberbürgermeister   Beschlussvorlage Stadt Zeitz
VII/STR/OB/0472/21-1   Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen Beschlüsse des Stadtrats - hier: Antwort der Kommunalaufsicht auf den erneuten Widerspruch des Oberbürgermeisters   Bürgermeisterin   Informationsvorlage Stadt Zeitz