Auszug - Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Nonnewitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 18.01.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:50 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | |||||||
Ort: | Hauptstraße 15, 06711 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0506/21 Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Antrag der Fraktion | |||||
Verfasser: | Fraktion Freie Wähler | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Herr Schenk stellte fest, dass das Verbrennungsverbot vorerst nur die Kernstadt betrifft.
Herr Wöllner erklärte, dass die Bezeichnung Grünschnitt eigentlich falsch ist, es müsste Astschnitt heißen, da ja Äste und Holzschnitt verbrannt werden.
Der Ortschaftsrat äußerte seine Bedenken, dass bei Zustimmung zu dieser Vorlage bald auch auf den Dörfern ein Verbrennungsverbot kommen könnte.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.
Ausgenommen bleiben die ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna. Damit tritt das allgemein in Sachsen- Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in Kraft.
Fraktion Freie Wähler SPD/ Bündnis 90/Die Grünen
Andreas Exler Axel Thamm
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |