Inhalt

Auszug - Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot  

Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Nonnewitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 18.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50
Raum: Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15
Ort: Hauptstraße 15, 06711 Zeitz
VII/STR/BM/0506/21 Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:
Fraktion Freie Wähler
Federführend:Bürgermeisterin   

Herr Schenk stellte fest, dass das Verbrennungsverbot vorerst nur die Kernstadt betrifft.

 

Herr Wöllner erklärte, dass die Bezeichnung Grünschnitt eigentlich falsch ist, es müsste Astschnitt heißen, da ja Äste und Holzschnitt verbrannt werden.

 

Der Ortschaftsrat äußerte seine Bedenken, dass bei Zustimmung zu dieser Vorlage bald auch auf den Dörfern ein Verbrennungsverbot kommen könnte.


Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

Ausgenommen bleiben die ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna. Damit tritt das allgemein in Sachsen- Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in Kraft.

 

 

 

 

 

Fraktion Freie Wähler     SPD/ Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Exler      Axel Thamm

Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender  

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0