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Auszug - Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 27.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35
Raum: Zoom - Videokonferenz
Ort:
VII/STR/BM/0506/21 Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:
Fraktion Freie Wähler
Federführend:Bürgermeisterin   

Herr Exler erläutert die gemeinsame Vorlage der Fraktionen Freie Wähler und SPD/Bündnis 90 und Die Grünen.

 

In der anschließenden Diskussion werden die unterschiedlichen Standpunkte zum Thema dargelegt.
 


Beschluss:

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

Ausgenommen bleiben die ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna. Damit tritt das allgemein in Sachsen- Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in Kraft.

 

Fraktion Freie Wähler     SPD/ Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Exler      Axel Thamm

Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender  

 

 


Namentliche Abstimmung:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltungen

Herr Thieme entsch.

 

 

 

 

Herr Dr. Altmann

 

X

 

Frau Späte

 

X

 

Herr Heller

 

X

 

Herr Strauch

 

X

 

Herr A. Exler

X

 

 

Herr Enzmann

X

 

 

Herr Weißbrodt

 

X

 

Herr Köstler

 

X

 

Herr M. Exler

 

 

X

Herr Thamm

X

 

 

Herr Kurth/Jonas

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Die Vorlage wurde abgelehnt.