Auszug - Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 03.02.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:08 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0499/21 Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister Fachbereich Finanzen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Dieser Tagesordnungspunkt wurde von TOP 10 vorgezogen. Es wird hier jetzt die Hundesteuersatzung behandelt.
Hr. M. Exler, Fraktion Zeitz 21
Er erkundigt sich, wann und wo die Hundewiesen ausgewiesen werden.
Des Weiteren möchte er gern wissen, wie die zu besteuernden Hunde kontrolliert werden.
Hr. Thieme
Er bestätigt, dass die Hundewiese am Kalktorkreisel noch in der Prüfung ist und in Abhängigkeit von der Flächenerweiterung durch die Stiftung Seniorenhilfe dort realisiert werden soll.
Fr. Weber
Sie erklärt, dass das Ordnungsamt im Rahmen ihrer Kontrollen auch die Hunde mit kontrolliert werden.
Hr. Prüfe, Fraktion SPD/B90/Die Grünen
Er ist gegen diesen Beschluss, da dieser seiner Meinung nach unsozial ist.
Des Weiteren merkt er an, dass die Steuererhebung nicht dazu dient, dass die Stadt sauberer wird.
Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU
Er erklärt, dass eine Steuer nicht an Gegenleistungen gebunden ist. Dies wäre bei Gebühren der Fall.
Hr. Thieme
Es handelt sich nicht nur um eine Aktualisierung und Anpassung der Hundesteuer auf einen durchschnittlichen Satz. Wenn man die Maßnahme als Konsolidierungsmaßnahme betrachtet dann trägt dies auch dazu bei, dass man sich auch den erhöhten Reinigungsaufwand leisten kann.
Hr. Strauch, Fraktion Die Linke./ZfZ
Er stimmt Hr. Prüfe zu. Auch er findet, dass dies ein sozialer Faktor ist und die Gefahr besteht, dass viele Hunde ins Tierheim gegeben werden.
Fr. Späte, Fraktion CDU
Sie verweist auf §10 Billigkeitsmaßnahmen. Dies könnte Anwendung finden um ggf. die Hundesteuer zu erlassen.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/20/0499/0302/21
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 29 |
Ja-Stimmen: | 23 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | - |
Bei der Abstimmung wurden nur die Ja Stimmen abgefragt!