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Auszug - Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:08
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/20/0499/21 Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Fachbereich Finanzen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von TOP 10 vorgezogen. Es wird hier jetzt die Hundesteuersatzung behandelt.

 

Hr. M. Exler, Fraktion Zeitz 21

Er erkundigt sich, wann und wo die Hundewiesen ausgewiesen werden.

Des Weiteren möchte er gern wissen, wie die zu besteuernden Hunde kontrolliert werden.

 

Hr. Thieme

Er bestätigt, dass die Hundewiese am Kalktorkreisel noch in der Prüfung ist und in Abhängigkeit von der Flächenerweiterung durch die Stiftung Seniorenhilfe dort realisiert werden soll.

 

Fr. Weber

Sie erklärt, dass das Ordnungsamt im Rahmen ihrer Kontrollen auch die Hunde mit kontrolliert werden.

 

Hr. Prüfe, Fraktion SPD/B90/Die Grünen

Er ist gegen diesen Beschluss, da dieser seiner Meinung nach unsozial ist.

Des Weiteren merkt er an, dass die Steuererhebung nicht dazu dient, dass die Stadt sauberer wird.

 

Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU

Er erklärt, dass eine Steuer nicht an Gegenleistungen gebunden ist. Dies wäre bei Gebühren der Fall.

 

Hr. Thieme

Es handelt sich nicht nur um eine Aktualisierung und Anpassung der Hundesteuer auf einen durchschnittlichen Satz. Wenn man die Maßnahme als Konsolidierungsmaßnahme betrachtet dann trägt dies auch dazu bei, dass man sich auch den erhöhten Reinigungsaufwand leisten kann.

 

Hr. Strauch, Fraktion Die Linke./ZfZ

Er stimmt Hr. Prüfe zu. Auch er findet, dass dies ein sozialer Faktor ist und die Gefahr besteht, dass viele Hunde ins Tierheim gegeben werden.

 

Fr. Späte, Fraktion CDU

Sie verweist auf §10 Billigkeitsmaßnahmen. Dies könnte Anwendung finden um ggf. die Hundesteuer zu erlassen.

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/20/0499/0302/21

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

-

 

Bei der Abstimmung wurden nur die Ja Stimmen abgefragt!