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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz   

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:08
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0518/21 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
- Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0518/0302/21

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für das Flurstück 104/1 der Flur 21 der Gemarkung Zeitz und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 93 - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Sanierung und Umbau eines leerstehenden Einfamilienhauses zur Schaffung von Wohnraum für den Antragsteller sowie zur Errichtung eines Carports.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0