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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz   

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:08
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0519/21 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
- Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0519/20302/21

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 182 teilweise, 358/10, 20/5 teilweise, 282/38 und 181 der Flur 2 der Gemarkung Würchwitz und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 92 – Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz – der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines barrierefreien Einfamilienhauses mit Garage.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.


 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0