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Auszug - Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:08
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/BM/0506/21 Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:
Fraktion Freie Wähler
Federführend:Bürgermeisterin   

18:45 Uhr Hr. Kutschick verlässt die Sitzung.

Es sind noch 28 stimmberechtigte Mitglieder inkl. des Oberbürgermeisters anwesend.

 

Hr. A. Exler, Fraktion Freie Wähler

Er begründet diesen Antrag.

Der Beschlusstext beinhaltet das Kerngebiet der Stadt Zeitz.

 

Hr. Hedrich, Fraktion Die Linke./ZfZ

Das Verbrennungsverbot ist immer eine Vorlage für Diskussionen. Was wurde bisher unternommen um die Rauchentwicklung einzudämmen? Es wurde immer versucht Wege zu finden um die Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgen zu können.

 

Fr. Späte, Fraktion CDU

Aus Ihrer Sicht bringt dies einen Schnitt in die Stadt und sie wünscht nicht eine getrennte Situation in dieser.

 

Hr. M. Exler, Fraktion Zeitz 21

Klimaschutz für alle und nicht nur für die Kernstadt.

Aus diesem Grund stellen Sie einen Änderungsantrag,

-          Satz 2 des Beschlusstextes streichen

-          „für die Kernstadt“ ebenfalls steichen

 

Hr. Strauch, Fraktion Die Linke./TfZ

Die Stadt Zeitz beginnt in Kayna und endet in Pirkau.

In der Diskussion wurde beraten, das Kleingärtner ihre Abfälle in den braunen und grauen Tonnen entsorgen sollen. Diese sind jedoch voll und können nicht für zusätzlichen Abfall genutzt werden. Diese Container müssten bezahlt werden.

Wie soll dies gehandhabt werden?

Hr. Strauch stellt einen Antrag auf namentliche Abstimmung der Vorlage.

 

Antrag auf namentliche Abstimmung:

Ja

Nein

Enthaltung

20

 

 

    Mehrheit
 

 

Hr. Eckel, Fraktion SPD/B90/Die Grünen

Er merkt an, das die Entsorgungskosten, u.a. für Grünschnitt, auch die Nicht - Gartenbesitzer zahlen.

 

Hr. Enzmann

Dieser Antrag ist kein Antrag auf ein Verbrennungsverbot. Das Verbot besteht schon. Bisher galt eine Ausnahmegenehmigung und diese soll aufgehoben werden.

 

Hr. A. Exler, Fraktion Freie Wähler

Der Änderungsantrag ist so nicht abstimmungsfähig. Die Änderung müsste erneut in den Ortschaften abgestimmt werden.

Er bittet Fr. Weber zu prüfen ob der Änderungsantrag abgestimmt werden kann.

 

Es folgt eine Pause von 10 min zum Lüften.

 

In der Pause haben sich die Fraktionsvorsitzenden mit dem Vorstand beraten.

 

Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU

Er bestätigt, dass in der Pause geprüft wurde ob der Änderungsantrag abstimmungsfähig ist.

Dies kann bestätigt werden.

 

Hr. Dr. Reiche, Fraktion Zeitz 21

Er merkt an, dass es hier auch um Umweltaspekte geht und die Emmission eingedämmt werden kann.

Es wird nicht über ein Verbot abgestimmt sondern über eine Ausnahmeregelung.

 

 

Änderungsantrag

Ursprungsantrag

Name

Ja

Nein

Ja

Nein

Enthaltung

Herr Dr.med.dent. MSc. Ulf Altmann

 

X

 

X

 

Herr Joachim Strauch

 

X

 

X

 

Herr Heiko Prüfe

 

X

X

 

 

Herr Christian Thieme Oberbürgermeister

X

 

X

 

 

Herr Hans-Dieter Buzalski

X

 

X

 

 

Herr Reiner Eckel

 

X

X

 

 

Herr Matthias Enzmann

 

X

X

 

 

Herr Andreas Exler

 

X

X

 

 

Herr Martin Exler

X

 

 

 

X

Herr Hans-Jörg Forner

 

X

X

 

 

Herr Lothar Gentsch

 

X

 

X

 

Frau Marlies Grigarcik

 

X

X

 

 

Herr Herbert Hedrich

 

X

X

 

 

Herr Horst Heller

 

X

 

X

 

Herr Dirk Jonas

 

X

 

X

 

Herr Olaf Köstler

 

X

 

X

 

Herr Peter Kurth

 

X

 

X

 

Herr David Müller

X

 

 

 

X

Herr Dr.med. Norbert Müller

 

X

X

 

 

Herr Dr. Nils Reiche

X

 

 

 

X

Frau Heike Reimschüssel

 

X

X

 

 

Herr Dr. med. Jörn Röhler

 

X

X

 

 

Herr Daniel Rost

 

X

 

X

 

Frau Margarete Späte

X

 

 

X

 

Herr Axel Thamm

 

X

X

 

 

Herr Dr.med. Albrecht Weinhold

 

X

 

 

X

Herr Sven Weißbrodt

 

X

 

X

 

Frau Steffi Zetzsche

 

X

 

X

 

 

Der Ursprungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen.

 

 

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/BM/0506/0302/21

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

Ausgenommen bleiben die ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Pirkau, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna. Damit tritt das allgemein in Sachsen- Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

12

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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