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Auszug - Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Zoom - Videokonferenz
Ort:
VII/STR/BM/0565/22 Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kultur und Tourismus
Federführend:Bürgermeisterin   

 


Beschluss:

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme von Zuwendungen der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € für die Kulturförderung 2022 zu.

 

Die Kulturförderung diente der Mitfinanzierung folgender städtischer Projekte:

- Heinrich-Schütz-Musikfest

-                      Konzertreihe mit dem Eule-Orgel-Verein zum 10-jährigen Bestehen des Vereins sowie in Umrahmung der Sonderausstellung "Zitronen für Zeitz"

-                       Spielplatzfest mit Ferieneröffnungsparty

-                       Ferienabschlussparty im Sommerbad 

-                       Rahmenprogramme sowie Werbemaßnahmen für Ausstellungen im Museum Schloss Moritzburg Zeitz

-                       Zeitzer Adventsmarkt

-                      Spielehaus im Schlosspark

-                     Konzert Jugendsinfonieorchester

-                     Weihnachtsmarkt Theißen

 

 


Herr Enzmann nimmt wieder an der Beratung teil.

 

Namentliche Abstimmung:
 

Mitglieder HA

Ja

Nein

Enthaltung

Herr Thieme

X

 

 

Herr Buzalski

X

 

 

Frau Späte

X

 

 

Herr Heller

X

 

 

Herr Strauch

X

 

 

Herr A. Exler

X

 

 

Herr Enzmann

X

 

 

Herr Weißbrodt

X

 

 

Herr Köstler

X

 

 

Herr M. Exler

X

 

 

Herr Thamm

X

 

 

Herr Jonas

X

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0