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Auszug - Aufhebung des Aufhebungsbeschlusses des B-Planes Nr. 12 - An der Forststraße - und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-1 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz   

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0602/22 Aufhebung des Aufhebungsbeschlusses des B-Planes Nr. 12 - An der Forststraße - und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-1 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

  1. Der Beschluss des Stadtrates zur Beschlussnummer V/STR/65/1180/1505/14

„Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße“ wird aufgehoben.

 

  1. Für die Flurstücke 69/27 und 69/22 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz gemäß dem in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der Bebauungsplan Nr. 12-1  - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz aufgestellt.

      Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

      Es wird folgendes Planziel angestrebt:

      Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.

 

      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-1 erfolgt als Bebauungsplan im   

      beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer  

      Umweltprüfung.

      Es wird kein Umweltbericht erstellt.

      Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB  

      entsprechend.

 

      Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0