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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 31.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0656/22 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
- Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Gast erläuterte kurz die Vorlagen zu TOP 13 bis TOP 16, da es sich bei allen um Aufstellungsbeschlüsse zur Wohnbebauung handelt.

Alle Vorlagen wurden im Ortschaftsrat Theißen am 30.08.2022 behandelt und es wurde allen einstimmig zugestimmt.


Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt: Für das Flurstück 42/8 der Flur 1 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98 - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz aufgestellt.

 

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

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