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Auszug - Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 29.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:58
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/40/0663/22 Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Besser informiert über die ausgereichte Anlage, welche nachfolgend in diesen Tagesordnungspunkt aufgenommen wurde.

 

Ergänzungsblatt zu TOP 8

Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

 

Gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 7 KiFöG LSA wurden die Kuratorien der Kindertageseinrichtungen an den Neufestsetzungen der Kostenbeiträge und den damit verbundenen Änderungen in den Satzungen am 24.08.2022 im Rahmen eines Anhörungsverfahrens beteiligt.

 

Aus dem Gremium gab es folgende Hinweise:

 

  1. Die Eltern bitten aufgrund der aktuell hohen Belastungen die Erhöhung der Kostenbeiträge wieder stufenweise jeweils zum 01.01.2023, 01.01.2024 und 01.01.2025 zu staffeln (siehe hierzu Anlage 1 zu dieser Ergänzung).

 

  1. In der Änderung zu § 6 Abs. 5 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Kita-Benutzungssatzung) sind die Worte Vollendung des achten Lebensjahres“ zu ersetzen durch ihrer Einschulung“.

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit ergibt sich folgende neue Formulierung:

 

Kinder dürfen ab ihrer Einschulung den Hin- und Rückweg von bzw. zur Kindertageseinrichtung mit einer schriftlichen Einwilligung der Sorgeberechtigten oder seines berechtigten Vertreters allein zurücklegen. Die Stadt Zeitz haftet insoweit nicht für die Folgen eines Wegeunfalls oder sonstigen Ereignisses.

 

Hintergrund ist, dass Schulkinder aus den Ortschaften zumeist nicht von den Eltern gebracht und abgeholt werden sondern den Schulbus benutzen.

 

  1. In der Änderung zu § 5 Abs. 4 der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kita-Kostenbeitragssatzung) ist folgender Satz 5 zu ergänzen:

Erstattungsbeiträge, die der Träger aufgrund einer durch eine andere Behörde oder durch den Gesetzgeber angeordneten Schließung für den Ausfall seiner Einnahmen erhält, werden den Kostenbeiträgen gegengerechnet.

 

Die Eltern möchten mit dieser Ergänzung sicherstellen, dass Entlastungen, die die Stadt Zeitz erhält auch an die Eltern weiter gegeben wird.

 

In der Sitzung des Stadtelternrates am 24.08.2022 waren 13 von 19 Vertretern und Vertreterinnen aus den Kindertageseirichtungen anwesend.

 

Inklusive der Änderungen in den Punkten 1 3 haben

 

 9 von 13 mit Ja gestimmt,

 2 von 13 mit Nein und

 2 Personen haben sich enthalten.

 

Thieme

Oberbürgermeister“

 

Anschließend erläutert sie die Vorlage und beantwortet im Anschluss die Anfragen der Ausschussmitglieder.

 

 

 

 

 

Nach Beendigung der Diskussionsrunde wird wie folgt abgestimmt.

 

Variante 1

beinhaltet den Beschlussvorschlag der Verwaltung einschließlich der o. g. Ergänzung (mit Staffelung).

 

Variante 2 beinhaltet die Abstimmung der vorliegenden Beschlussvorlage inklusive der Punkte 2 und 3 des Ergänzungsblattes (ohne Staffelung).

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 15.09.2022:

 

a)                 die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 (Kita-Benutzungssatzung) und

b)                 die 5. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kita-Kostenbeitragssatzung) vom 08.11.2013.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 15.09.2022:

 

a)                 die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 (Kita-Benutzungssatzung) und

b)                 die 5. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kita-Kostenbeitragssatzung) vom 08.11.2013.

 


Abstimmungsergebnis zu Variante 1:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

 

Abstimmungsergebnis zu Variante 2:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

Es besteht Konsens, dass die Vorlage in die weitere Beratungsfolge gehen soll und es ergeht der Hinweis an die Verwaltung, die Staffelung der Kostenbeiträge dahingehend anzupassen, dass der Höchstbetrag nicht überschritten wird.