Auszug - Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 06.09.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/40/0663/22 Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Besser informiert über beide Varianten, welche heute zur Sitzung ausgelegt wurden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 15.09.2022:
a) die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 (Kita-Benutzungssatzung) und
b) die 5. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kita-Kostenbeitragssatzung) vom 08.11.2013.
Folgender geänderter Beschluss wird zur Abstimmung gebracht.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 15.09.2022:
a) die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 (Kita-Benutzungssatzung) einschließlich der Änderung zu § 6 Abs. 5, wonach die Worte „Vollendung des achten Lebensjahres“ zu ersetzen sind durch „ihrer Einschulung“
und
b) die 5. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kita-Kostenbeitragssatzung) vom 08.11.2013 einschließlich der Änderung zu § 5 Abs. 4, wonach folgender Satz 5 zu ergänzen ist:
Erstattungsbeiträge, die der Träger aufgrund einer durch eine andere Behörde oder durch den Gesetzgeber angeordneten Schließung für den Aufall seiner Einnahmen erhält, werden den Kostenbeiträgen gegengerechnet.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlusstext – Variante 1:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |