Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 30.08.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0656/22 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Villiers erklärt, dass es ein vereinfachtes Verfahren für Wohnbebauungen gibt, welches trotz Flächennutzungsplan erfolgen kann. Dieser wird im Nachhinein korrigiert. Dieses ist jedoch zeitlich befristet, wodurch es verstärkt Anträge gibt. Der Bauantrag kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung muss beim Bau trotzdem beachtet werden. Er erläutert kurz die Beschlussvorlagen für Top 7, 8, 9 und 10.
Herr Fuckner erkundigt sich, warum das Grundstück im Kurzen Weg nun als Baugrundstück verwendet wird, da von Herrn Meinecke gesagt wurde, dass das Grundstück für eine Bebauung aufgrund des Abwasserabflusses ungeeignet sei.
Herr Villiers erklärt, dass das Problem mit dem Abwasser weiterhin besteht. Vielleicht ist es zum damaligen Zeitpunkt für den Interessenten nicht finanzierbar gewesen. Jedoch besteht derzeit ein zunehmendes Interesse. Das Abwasser soll über eine Hebeanlage abgeleitet werden.
Her Ham weist drauf hin, dass in der Querstraße vorher eine Kiesgrube war und dies bei der Bebauung beachtet werden muss.
Abstimmungsergebnis zum Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz (VII/STR/65/0656/22)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |