Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 30 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.09.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0666/22 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 69/46, 69/44 sowie 69/42 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz (im Folgenden -Baufeld 3- genannt) wird gemäß dem in der Anlage 2 dargestellten Bereich, der Bebauungsplan Nr. 12-3 - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz aufgestellt.
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-3 erfolgt als Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung.
Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB
entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 26 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |