Auszug - 7. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Di, 04.10.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0612/22 7. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Herr Köstler erläutert die Beschlussvorlage und die Änderungen im Vergleich zum Vorjahr. Herr Forner erklärt das Vorgehen des Unterhaltungsverbandes und das die Kosten umgelegt werden. Seiner Meinung nach werden die Wald- und Agrarflächen belastet und die versiegelten Gebiete, wie zum Beispiel Gewerbegebiete, nicht. Außerdem wird ein Bescheid erst ab einer Grenze von 5€ ausgestellt. Es ist gewünscht, dass Frau Klenke die Planungen vorstellt, für welche die Beiträge erhoben werden. Herr Köstler fügt hinzu, dass die Stadt Zeitz im Unterhaltungsverband lediglich eine Stimme hat. Eine Begehung der Gebiete findet nur ein bis zweimal im Jahr statt. Herr Fuckner ergänzt, dass Arbeiten im Sommer am Maibach in Theißen hätten erfolgen können.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |