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Vorlage - VII/STR/20/0612/22  

Betreff: 7. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
01.09.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna abgelehnt     
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
07.09.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau abgelehnt   
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
13.09.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz abgelehnt   
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
13.09.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
19.09.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
20.09.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
27.09.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
04.10.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen zur Kenntnis genommen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
15.11.2022 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
7. ÄS Umlage UHV Artikelsatzung geändert
Synopse 7. ÄS Umlage UHV

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 7. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

 

 

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 56 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

§§  2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

§§ 1, 2 Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt

(KAG-LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/65/0097/1812/14 vom 18.12.2014

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

Die Stadt Zeitz ist gesetzliches Mitglied im Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ gemäß § 54 Abs. 3 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) und auf dieser Grundlage erhält sie jährlich einen Beitragsbescheid für die Unterhaltung der Gewässer I. und II. Ordnung. Gemäß § 56 Abs. 1 WG LSA legt die Stadt Zeitz die Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes auf die Bevorteilten (Grundstückseigentümer) um. Grundlage ist die rechtsgültige Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014, welche jährlich einer Anpassung der Beitragssätze bedarf.

 

Im Artikel I des  § 7 Abs. 1 und 2 sind für 2022 die neuen Beitragssätze des Flächen- und Erschwernisbeitrages geregelt.

 

Die 7. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

 

Ermittlung der Umlagesätze

 

Nach § 56 WG LSA vom 18.12.2015 gehören die Verwaltungskosten zum umlagefähigen Aufwand. Dabei ist die Umlage der Verwaltungskosten ausschließlich über den einfachen Flächenbeitrag zulässig (Protokoll des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vom 26.10.2016).

 

 

  1. Personalkosten

Die Personalkosten basieren auf den pauschalen Ansatz des aktuellen Berichtes der KGSt.

 

 

  1. Gemeinkosten

Die Gemeinkosten umfassen die Aufwendungen für verwaltungsweite sowie interne Gemeinkosten wie Fachbereichsleiter/Sachgebietsleiter/Sekretariat, Planung, Steuerung und Kontrolle durch Stadtrat und Verwaltungsführung, Leistungen der Querschnittsämter (FB Technisches Zeitz, SG Stadtkasse, Rechnungsprüfungsamt, Rechtsamt usw.) Die Ermittlung der Gemeinkosten erfolgt über bereits gerichtlich bestätigte Vorgaben der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement). Die KGSt geht bei einem Büroarbeitsplatz von einem Gemeinkostenzuschuss von 20% der Bruttopersonalkosten aus (10% verwaltungsweite Gemeinkosten, 10% amtsinterne Gemeinkosten).

 

 

  1. Sachkosten

Zu den Sachkosten gehören Kosten für Arbeitsplatzausgestaltung, Hardware, Software, Bürobedarf, Raumkosten usw. Die Ermittlung der Sachkosten erfolgt ebenfalls über bereits gerichtlich bestätigte Vorgaben der KGSt. Gemäß der Vorgaben der KGSt werden die Sachkosten für einen Arbeitsplatz mit IT mit einer Pauschale von 9.700 € angesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnung Beitragssatz für den Flächenbeitrag mit Verwaltungskosten:

 

Beitragsbescheid 2022r die Gewässer 1. und 2. Ordnung vom UHV "Weiße Elster" vom 13.05.2022

Bezeichnung

Bemessungswert

Beitragssatz

Beitrag

 

Flächenbeitrag

 

8.718,265204 ha

 

10,357948/ha

 

90.303,34

 

Erschwernisbeitrag

 

           27.187 EW

 

  1,988217/EW

 

54.053,65

 

Jahresbeitrag 2022

 

 

 

144.356,99

 

Die bei der Umlage entstehenden Verwaltungskosten sind keine Verwaltungsgebühren im Sinne § 4 KAG. Ihre Höhe sollte 20 v.H. des Umlagevolumens - lt. Protokoll des Ministeriums für Umwelt Landwirtschaft und Energie vom 26.10.2016- nicht überschreiten (144.356,99 davon 20% = 28.871,40). Die tatsächlich ermittelten Verwaltungskosten für das Jahr 2022 nach KGSt betragen jedoch 22.134,00. Mithin wird für 2022 der tatsächliche Aufwand an Personal-/Sach- und Gemeinkosten in Höhe von 22.134,00 € in die Berechnung eingehen.

 

Flächenbeitrag mit Verwaltungskosten

90.303,34 €  + Verwaltungskosten 22.134,00                    = 112.437,34

 

 

Beitragssatz (Flächenbeitrag mit Verwaltungskosten)

112.437,34 € : 8.718,265204 ha                                           = 12,8967561 €/ha

                                                                                         (0,00128967561 €/m²)

Beitragssatz des Erschwernisbeitrages

54.053,65 : 689,8395 ha                                                     = 78,35684967/ha

                                                                                                 (0,007835684967/m²)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in Euro)

 

Ausgabe:                                                            Einnahme:

 

Lt. Beitragsbescheid 2022 vom 13.05.2022      Umlage der Verbandsbeiträge an die

des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“     Beitragspflichtigen

 

           = 144.356,99 Euro                                   =  140.000 Euro

              (Produktkonto: 55210.432100)                 (Produktkonto: 55210.448800)

 

Die Einnahme ist vorbehaltlich, da sie erst mit der Erhebung der Abgabe real bestimmt werden kann.

 


 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

- 7. Änderungssatzung

- Synopse  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 7. ÄS Umlage UHV Artikelsatzung geändert (53 KB)    
Anlage 2 2 Synopse 7. ÄS Umlage UHV (53 KB)