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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz - Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade  

gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/STR/0563/06 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz - Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Vorsitzender des Hauptausschusses
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Es gibt folgenden Antrag durch Herrn Hörig:

Es gibt folgenden Antrag durch Herrn Hörig:

Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung und prüfen, wo der Markt entstehen soll.

Das Loch am Schützenplatz wäre endlich mit einem Einkaufszentrum zu bebauen.

 

Abstimmung über Antrag:

 

              . Bauausschuss:              0  -  7  -  0

              . Hauptausschuss:              1  -  5  -  0

 

Herr Schröder erklärte für seine Fraktion, dass man zustimmen werde, forderte aber, dem Investor die 46 T€ Steuerlast nicht zu erlassen.

 

Herr Heisig nimmt ab sofort in Vertretung für Frau Wetzelt das Stimmrecht für den Hauptausschuss wahr. Damit ist der Hauptausschuss mit 7 Mitgliedern stimmberechtigt.

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

Der mit dem Investor abgeschlossene Durchführungsvertrag einschließlich der 1. Änderung wird gebilligt.

Die Abwägungen der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

Die Oberbürgermeister wird beauftragt,  die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

Aufgrund der §§ 10 und 12 Baugesetzbuch vom 23. 09. 2004 zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. 06. 2005 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 49 „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße; Gleinaer Straße; Theodor-Arnold-Promenade bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde durchgeführt und ein Umweltbericht erarbeitet. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis: Bauausschuss Hauptausschuss

Abstimmungsergebnis:                      Bauausschuss       Hauptausschuss

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7   7 

davon anwesend:    7   7

Ja-Stimmen:     7   7

Nein-Stimmen:    0   0

Stimmenthaltungen:    0   0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0   0